Sie möchten uns Ihr Vorhaben vorstellen und wollen dazu wissen, wer einen
Antrag stellen kann, was man dafür tun muss und wie sich der Ablauf gestaltet?
Hier finden Sie alles Wissenswerte.
Antragsberechtigt sind Schüler, Berufsschüler, Auszubildende, Studenten sowie berufstätige Menschen und Institutionen. Darüber hinaus Menschen, die sich in einer kurzfristigen und unverschuldeten finanziellen Notlage befinden.
Die Vergabe von Mitteln erfolgt unabhängig von Nationalität, sozialem Stand, Religion, Geschlecht oder ähnlichem. Fördermittel dürfen nur satzungsgemäßen Zwecken zukommen. Die Vorhaben dürfen nicht gegen gesetzliche Verbote oder gegen gute Sitten verstoßen.
Unsere Stiftung steht auf drei Säulen:
1) Förderung von Schul- und Berufsbildung
2) Förderung von Bildungsmaßnahmen und Einrichtungen
3) Mildtätige Unterstützung von bedürftigen Menschen
Anträge müssen schriftlich gestellt werden, entweder per E-Mail an info@chancen-durch-bildung.de oder per Post an:
Stiftung Stifter für Stifter
z.Hd. Stiftung “Zukunftsfähig durch Bildung”
Landshuter Allee 11
80637 München
Weiter unten finden Sie ein Antragsformular zum Herunterladen
Über den Antrag entscheidet der Vorstand der Stiftung “Zukunftsfähig durch Bildung” in der Regel zeitnah.
Wird eine Förderung durch die Stiftung bewilligt, bekommt der Antragsteller eine schriftliche Zusage. Diese gilt als verbindliche Zusage für die Bewilligung des Vorhabens.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass telefonisch keine Auskünfte zum Stand des Entscheidungsverfahrens erteilt werden können.
Bewilligungen oder Ablehnungen werden den Antragstellern schriftlich mitgeteilt. Bewilligungen können mit Auflagen verbunden sein. Ablehnungen werden nicht begründet. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.
Bei nicht wahrheitsgemäßen Angaben bezüglich der Bedürftigkeit, der Kosten, bei einer nicht dem angegebenen Zweck entsprechenden Verwendung der Mittel oder wenn Auflagen der Stiftung nicht eingehalten werden, erlischt automatisch die Förderung - die Stiftung kann eine bewilligte Zuwendung ganz oder teilweise zurückhalten oder eine bereits ausgezahlte Zuwendung zurückfordern. Der Antragsteller wird von jeder weiteren Förderung ausgeschlossen.
Förderungen von Bildungsmaßnahmen und Einrichtungen mit einem Förderungsvolumen von mehr als Euro 5000.- sind einem Controlling unterworfen. Häufigkeit und Zeitraum werden im Einzelfall im Rahmen der Bewilligung vereinbart.
Folgende Angaben sind zu machen:
Nach Abschluss des Vorhabens ist der Stiftung ein Verwendungsnachweis vorzulegen:
Einzelförderungen in den Bereichen Schul- und Berufsbildung
Förderung von Bildungsmaßnahmen und Einrichtungen
Die Stiftung ist berechtigt, Vorhaben, die sie gefördert hat, öffentlich zu nennen. Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit erfolgt in der Regel anonym.
In jedem Falle bitten wir Sie bei medienrelevanten Ereignissen auf eine Förderung durch die Stiftung “Zukunftsfähigkeit durch Bildung” hinzuweisen.
Antragsformulare zum Herunterladen:
Formular für Einzelförderung Formular für InstitutionenBitte nutzen Sie das Formular auf unserer Kontaktseite. Vielen Dank.
Zum Kontaktformular